Allgemeine Tarifbedingungen

Norddeutsche Binnenreederei GmbH

Stand 01.02.2021


Liebe Fahrgäste,
diese Reiseinformationen dienen Ihrer Sicherheit und der Herstellung einer angenehmen Reiseatmosphäre. Bitte lesen Sie sich die Hinweise gründlich durch. Alle Reisenden sind angehalten, den Instruktionen der Reederei und Anweisungen des Bordpersonals zu folgen. Bitte beachten Sie, dass der Schiffskapitän bei Vorkommnissen, die Menschenleben sowie die Sicherheit des Schiffs und der Ladung betreffen, immer die höchste Befehlsgewalt hat.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt an Bord.

Ihre Reederei

KINDER

Als Kind gelten alle Personen zwischen 4 und 14 Jahren. Kinder unter 4 Jahren werden kostenlos befördert und benötigen kein Ticket.

FAMILIENTICKET

Das Ticket ist gültig für 2 Erwachsene und 2 bis 3 Kinder (4-14 Jahre). Bei Auswahl dieser Karte geben Sie bitte auch die Anzahl der Kinder an. Die Hin- und Rückfahrten erfolgen gemeinsam.

UNGENUTZTE ODER TEILWEISE UNGENUTZTE FAHRKARTEN

Fahrkarten für einfache Fahrten sowie Hin- und Rückfahrten, die nicht genutzt bzw. die Rückfahrt nicht genutzt, sowie die nicht zur Erstattung eingereicht wurden, werden ein Jahr nach Kaufdatum storniert und ungültig.

SCHWERBEHINDERTE

Die Linien der NdBr fahren nicht im ÖPNV. Daher werden keine Ermäßigungen für Personen mit Schwerbehindertenausweis gewährt.

BOARDING

Um eine pünktliche Abfahrtszeit einhalten zu können, bitten wir unsere Fahrgäste, sich mit einem gültigen Ticket bereits 30 Minuten vor der im Fahrplan angegebenen Uhrzeit an der jeweiligen Anlegestelle einzufinden.
Bitte beachten Sie die ausgewiesenen Boardingzeiten, insbesondere wenn das Schiff nach Ankunft im Hafen nicht sofort mit dem Einstieg beginnt - bitte bedenken Sie in diesem Fall: Auch das Fahrpersonal braucht eine Pause!
Derartige Ruhepausen dienen letztlich der Sicherheit im Verkehr und der Sicherstellung von Servicequalität.

HAND- UND REISEGEPÄCK

Die Mitnahme von Handgepäck erfolgt unentgeltlich. Handgepäck ist Reisegepäck, das zur Mitnahme im Fahrgastraum geeignet ist. Darunter verstehen sich Aktentaschen, Handtaschen, Reisebeutel und ähnliche Behälter sowie andere leicht tragbare Gegenstände, die nicht sperrig sind, nicht offensichtlich gewerblichen Zwecken dienen und ohne Belästigung Mitreisender selbständig und auf einmal an Bord getragen und beaufsichtig werden können.  
Sonstige Traglasten, begleitende Gegenstände, Kisten, Körbe, Handwagen und dergleichen werden nach Frachttarif und/oder gültiger Tariftabelle befördert, wenn sie sich für die Beförderung auf den Fahrgastschiffen eignen.

FRACHT

Frachtgüter sind alle Gepäckstücke, die nicht als Hand- oder Reisegepäck gelten. Für sie ist ein gesondertes tarifliches Beförderungsentgelt zu zahlen. Zu diesem Zweck hat der Fahrgast einen Frachtbrief auszufüllen.
Bitte beachten Sie die ausgewiesenen Frachttarife und -bedingungen in den Zweigstellen.

KINDERWAGEN UND FAHRRADANHÄNGER

Kinderwagen werden frei befördert, soweit sie nicht zweckentfremdet verwendet werden, z.B. zum Transport von Gepäck oder Tieren und dergleichen.
In diesen Fällen ist der Fahrpreis für einen Handwagen zu entrichten. Fahrradanhänger, in denen im Zusammenhang mit der jeweiligen Überfahrt ausschließlich Kinder transportiert werden, werden wie Kinderwagen behandelt. Ansonsten ist ebenfalls der Preis für eine Handwagenkarte zu entrichten.
Dies gilt ebenso für Krankenfahrstühle und sonstige orthopädische Hilfsmittel. Bitte beachten Sie, dass es witterungsbedingt (Pegelstand) zu Einschränkungen beim Zu- und Abstieg auf die Fahrgastschiffe kommen kann.

HANDWAGEN

Die erlaubte Größe von Handwagen darf folgende Maße (inkl. der zu befördernden Fracht/Gepäckstücke) nicht übersteigen: 1,00 m Breite - 1,20 m Länge - 1,50 m Höhe. Bei Überschreitung der Maße ist eine zweite Handwagenkarte bzw. ein Frachtbrief zu entrichten.

FAHRRÄDER/E-ROLLER

Jeder Fahrgast darf ein Fahrrad, ein nicht versicherungspflichtiges Pedelec/E-Bike, Tandem oder Lastenfahrrad zum jeweils ausgewiesenen Tarif mitnehmen. Als Fahrrad gelten herkömmliche einsitzige Zweiräder. E-Roller (auch zulassungspflichtige) werden wie Fahrräder behandelt. Zusammengeklappte Fahrräder, die in handelsüblichen Fahrradtaschen, Fahrradsäcken o.ä. verpackt sind, gelten als Handgepäck und werden bei Einhaltung der Vorgaben für Handgepäck kostenfrei befördert. Ein Tandem oder Lastenfahrrad wird wie eine Surfausrüstung tarifiert.

Da E-Roller ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden und lt. Sondernutzungssatzung der Insel Hiddensee für die Nutzung der Wege und Straßen alle durch Motorkraft angetriebenen Fahrzeuge genehmigungspflichtig sind, ist ein Betrieb dieser Fahrzeuge auf der Insel ohne Sondernutzungsgenehmigung nicht zulässig. Daher werden E-Roller nur gegen Vorlage der Sondernutzungsgenehmigung zum Fahrradtarif transportiert.

Allgemeine Beförderungsbestimmungen (ABB)

für die Beförderung mit Schiffen durch die Norddeutsche Binnenreederei GmbH.

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